Sprechen
Sprache ist eine der wichtigsten Kulturtechniken. Sie ermöglicht uns u.a., mit unseren Mitmenschen in Kontakt zu treten, Bedürfnisse zu äussern und Empfindungen mitzuteilen.
Wenn sprechen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sind Mittel und Methoden der
unter Umständen der einzige Weg, um die Möglichkeiten der Kommunikation zu verbessern.Dabei ist Kommunikation mehr als Sprechen. Es geht darum, die individuellen Ressourcen des Klienten zu erfassen und – unter Berücksichtigung des persönlichen Umfeldes – eine für möglichst Viele verständliche Ausdrucksform zu finden. Neben den körpereigenen Mitteln wie Laute, Gestik (inkl. Gebärden) und Mimik kommen hier elektronische und nicht elektronische Hilfen in Betracht.
Woher weiss ich, welche Methode die richtige ist und wie fange ich an?
Die Vielfalt der Methoden und Möglichkeiten innerhalb der unterstützten Kommunikation ist einerseits sehr erfreulich, andererseits wird die Entscheidungsfindung dadurch sehr erschwert. Im Prozess der Findung, aber auch im weiteren Verlauf der Versorgung, wollen wir Ihnen als Partner zur Seite stehen. Unsere Berater besitzen jahrelange Erfahrung und waren bereits bei hunderten von Anpassungen beteiligt. Gemeinsam mit dem Nutzer, den Eltern und professionellen Helfern (Lehrer, Therapeuten) erarbeiten wir einen gemeinsamen Weg mit einem geeigneten Hilfsmittel.
Dabei geht es nicht nur um technische Belange. Wir helfen Ihnen das Hilfsmittel in den Alltag zu integrieren. Wir möchten Ihnen Mut machen, Ihnen aufzeigen, welche Stärken der Betroffene in sich trägt. Wichtig ist uns, Sie nach der ersten Phase nicht alleine zu lassen. Egal ob Sie später technischen Support benötigen, eine erneute Einführung notwendig wird oder ob Sie eine kleine Motivationsspritze brauchen. Im gesamten Verlauf haben Sie einen Ansprechpartner, der über Ihre individuelle Problematik informiert ist.
Wie bekomme ich eine Beratung, wer finanziert das Ganze?
Die Hilfsmittelversorgung verläuft in mehreren Schritten/Phasen. Den genauen Ablauf sehen Sie weiter unten, im Bereich Formulare/Support ist ein PDF-Dokument in leichter Sprache als Download verfügbar.
Leben
Selbstbestimmtes Leben bedeutet, jedes Individuum bestimmt, wie es sein Leben leben und gestalten will. Wie möchte ich leben, was arbeiten, welchen Hobbys will ich nachgehen.
Motorische und kognitive Fähigkeiten sind für uns alle limitierende Faktoren. Je stärker diese Fähigkeiten durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt werden, umso weniger selbstbestimmt kann ein Mensch leben. Insbesondere Alltagshandlungen werden erschwert oder gar unmöglich. Könnten Sie beispielsweise sagen, wie häufig Sie eine Tür oder ein Fenster öffnen, wie oft betätigen Sie in einer Woche den Lichtschalter, wieviele Anrufe tätigen Sie innerhalb eines Monats?
Dabei ist jedes Mittel, welches die Abhängigkeit von anderen Menschen reduziert, ein entscheidender Faktor, denn für das Selbstwertgefühl ist es ein grosser Unterschied, ob ich etwas selber machen kann oder ob es für mich gemacht wird.
Viele Alltagsgegenstände lassen sich durch Technik einfacher bedienen. Automatische Türen kennt inzwischen jeder, aber wie lässt sich auch das Smartphone, der Lift, oder der Staubsaugroboter an motorische Beeinträchtigungen anpassen?
Die Weiterentwicklung der Technik macht heute viele Alltagstätigkeiten einfacher. Für Menschen mit einer körperlichen Einschränkung gibt es sogenannte Umfeldsteuerungen, die die Bedienung unterschiedlicher Alltagsgegenstände wie Fernseher, Licht, Rufsysteme oder dem Smartphone ermöglichen.
Dabei geht das Angebot von kleinen Anpassungen bis zu komplexen Smart-Home-Lösungen.
Lernen und arbeiten
Arbeiten
Arbeit ist mehr als ein reiner Zeitvertreib, sie ist auch mehr als blosser Broterwerb. Sie ist in der heutigen Zeit die Eintrittspforte in die Gesellschaft. Denn wer arbeitet zeigt, dass er etwas leisten kann, seinen Beitrag zusteuert. Und gleichzeitig fühlt man sich gebraucht.
Arbeit befriedigt das grundsätzliche Bedürfnis eines jeden Menschen, „Bedeutung für Andere“ zu haben, „notwendig zu sein.
Klaus Dörner
Die UN-Behindertenrechtskonvention (§27 (1)) sieht für Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit vor, wie für Menschen ohne Behinderungen.
Damit ein Mensch mit einer körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigung an der Lebenswelt «Arbeit» teilhaben kann, benötigt er unter Umständen aber eine andere Infrastruktur. Einerseits um z.B. den Arbeitsort zugänglich zu machen. Andererseits muss die Infrastruktur am Arbeitsplatz selbst individuell angepasst sein.
Neben einer ergonomischen Arbeitsplatzeinrichtung ist eventuell die Bedienung des Computers eine zentrale Bedingung. Hier bieten assistive Technologien einiges an Spielraum damit «Arbeiten» kein Wunschtraum bleibt. Einfachen Veränderungen wie angepasste Tastaturen oder alternative Maussysteme aber auch komplexere Möglichkeiten der Sprach- oder Augensteuerung sollen effizientes und wertschöpfendes Tätigsein Realität werden lassen.
Lernen
Lernen ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen sich an ihre Lebens- und Umweltbedingungen anpassen können. Von klein auf lernen wir ständig neue Dinge die uns im Moment oder später helfen mit etwas zurechtzukommen.
Jeder von uns hat die Erfahrung gemacht, wie schwer es manchmal fällt etwas zu lernen. Um wieviel schwieriger ist es für Menschen, die eine Beeinträchtigung haben. Um etwas zu begreifen, brauchen wir die Hände und den Verstand. Wenn beides nicht richtig zusammenarbeitet, ist alles Gelernte hart erkämpft und verdient Bewunderung.
Wenn unsere Werkzeuge nicht so arbeiten wie sie sollten, benötigt ein Lernender entsprechende Hilfen um einen Nachteilsausgleich zu erzielen.
So kann sich ein Kind mit Schwierigkeiten beim Leseerwerb zum Beispiel Text vorlesen lassen. Ein Kind mit einer Rechtschreibschwäche diktiert den Text und kann so Erfolgserlebnisse schaffen.
Lernen ist um vieles einfacher, wenn es nicht durch permanenten Misserfolg begleitet wird.
Ablauf Versorgung
Der Ablauf einer Versorgung ist folgendermassen: der Klient oder der gesetzliche Vertreter stellt einen Antrag auf eine Vorabklärung. Dieser beinhaltet neben den persönlichen Daten eine kurze Begründung, weswegen die versicherte Person (vP) ein solches Hilfsmittel benötigt. Es werden Hilfsmittel in die folgenden Kategorien unterteilt:
Hilfsmittel Sprechen
Hilfsmittel Leben
Hilfsmittel lernen und arbeiten
Dieser Antrag wird von der IV geprüft. Teilweise wird eine weitere Institution hinzugezogen.
Die SAHB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte) wird beauftragt fachtechnische Gutachten zu erstellen. In der ersten Phase der Versorgung wird geprüft, ob der Klient tatsächlich Anspruch auf ein Hilfsmittel hat.
Werden die Kosten für die Vorabklärung übernommen, erfolgt eine sogenannte Kostengutsprache. b-at vereinbart einen Termin mit den am Versorgungsprozess beteiligten Personen.
Neben der versicherten Person können dies u.a. Angehörige, Lehrpersonen, Therapeuten und Pflegepersonen sein. Bei der Vorabklärung wird ein geeignetes System evaluiert.
Bei der Vorabklärung wird ein geeignetes System evaluiert.
Hierbei sind neben der versicherten Person idealerweise der gesetzliche Vertreter sowie andere wichtige Beteiligte (Lehrpersonen,Betreuer, Therapeuten usw.) anwesend.
Aufgrund der Ergebnisse der Vorabklärung erstellt b-at einen Bericht zu Händen der IV und offeriert eine entsprechende Lösung, inklusive der benötigten Dienstleistungen für die Schulung.
Hier ist zu erwähnen, dass die Hilfsmittel zum Selbstkostenpreis an die IV offeriert werden müssen. b-at finanziert sich demnach ausschliesslich über die Dienstleistungen und nicht über das Produkt, respektive die Produktmarge.
Der erstellte Bericht und die Offerte werden von der IV geprüft, auch die SAHB kann erneut mit einem fachtechnischen Gutachten beauftragt werden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt die IV dem Leistungserbringer den Auftrag für ein Gebrauchstraining.
Je nach Komplexität der Versorgung finden über einen Zeitraum von 3-4 Monaten zwischen 6-10 Stunden an 3-6 Terminen für die Einführung statt.
Bereits ab dem ersten Termin verbleibt das Hilfsmittel bei der versicherten Person und kann im Alltag ausprobiert und getestet werden. Sollten Änderungen (z.B. der Wechsel der beantragten Komponenten) notwendig werden, kann dies in der Testphase erfolgen.
Zum Abschluss des Projektes bestätigen die gesetzlichen Vertreter, ob das Hilfsmittel die Anforderungen der versicherten Person erfüllt.
Ist dies der Fall, erstellt b-at einen Abschlussbericht und reicht diesen zusammen mit der Abschlussrechnung bei der IV ein. Diese erteilt die dritte Kostengutsprache und bestätigt damit die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel. Bei einem negativen Abschluss wird das gelieferte Material vom Leistungserbringer zurückgenommen und die erbrachten Dienstleistungen verrechnet.
Reparaturen
Assistive Technologien sind elektronische Geräte. Diese können aus unterschiedlichen Gründen einmal nicht funktionieren.
Sollte dies bei Ihrem Hilfsmittel passieren sind wir stets Ihr erster Ansprechpartner. Am einfachsten melden Sie sich direkt telefonisch auf unserer Hauptnummer 044 597 50 55.
Oder buchen Sie hier einen Telefontermin.
Unter Umständen lässt sich das Problem direkt am Telefon lösen, eventuell kann via Internet auf das defekte Gerät zugegriffen werden.
Falls auf diesem Weg keine Lösung möglich ist, können Sie das Hilfsmittel einschicken bzw. einem Berater mitgeben.
Nachbetreuung
Nach Abschluss einer Hilfsmittelversorgung kann aus unterschiedlichen Gründen Bedarf für eine zusätzliche Anpassung, Beratung oder Schulung geben.
So kann sich beispielsweise die motorische Situation verbessert oder verschlechtert haben, der Nutzer hat Fortschritte in der Anwendung gemacht oder es gab einen Wechsel bei Bezugspersonen.
Eine Nachbetreuung muss bei der IV beantragt werden.
Die Gründe für die Nachbetreuung müssen angegeben werden. Wichtig ist, dass die Nachbetreuung entweder von der versicherten Person selber, oder von einem gesetzlichen Vertreter (Eltern oder andere Angehörige, Beistände) beantragt wird. Der Antrag kann nicht über professionelle Helfer (Lehrpersonen, Bezugspersonen, Therapeuten) ausgelöst werden. Eine Hilfestellung durch diese Personen ist jedoch möglich. Der Antrag wird zusammen mit einer von b-at erstellten Offerte bei der IV eingereicht.
Der Antrag wird von der IV geprüft, eventuell erfolgt eine fachtechnische Beurteilung durch die SAHB. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der versicherten Person eine Kostengutsprache zugestellt. Diese geht in der Regel auch an die b-at. Wir melden uns dann betreffend Terminabsprache bei Ihnen.
Haben Sie Fragen zur Beantragung? Sie können uns gerne per Mail oder Anruf kontaktieren. Falls Sie direkt einen Telefontermin buchen wollen, klicken sie hier!